PflegeTeam Rheinland

Häusliche Pflege 

Reisholz I Hassels I Benrath 


Als ambulanter Pflegedienst übernehmen wir Grundpflege und Behandlungspflege für Menschen, die trotz Pflegebedürftigkeit weiterhin in den eigenen vier Wänden wohnen wollen.

Häusliche Pflege mit Herz

Das eigene Zuhause steht für Erinnerungen und ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit. Ein wichtiges Anliegen unseres Pflegedienstes ist, dass Sie diese Gefühle nicht verlieren, selbst, wenn Pflegebedürftigkeit bei Ihnen eintritt oder zunimmt. Als ambulanter Pflegedienst sind wir für Sie da. Unser Angebot in der häuslichen Pflege ermöglicht es Ihnen weiterhin in der eigenen Häuslichkeit zu leben. Wir kümmern uns um Ihre pflegerische Versorgung ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.


Wir richten in unserer Arbeit täglich unsere gesamte Aufmerksamkeit auf eine individuelle und hochwertige Versorgung und behalten Ihr gesundheitliches Wohlbefinden immer im Blick. Davon profitieren Sie aber auch andere Professionen, mit denen wir immer eng zusammenarbeiten. Indem wir Sie gut versorgen, werden z. B. auch Ihre Ärzt*innen entlastet, die sich sicher sein können, dass wir mit ihnen in Kontakt treten, wenn gesundheitliche Fragen besprochen werden müssen. Seit unserer Gründung haben viele Arztpraxen in unserer Versorgungsregion das Vertrauen in uns gefestigt und arbeiten gut und eng mit uns zusammen.

Grundpflege

Die Grundpflege richtet sich nach dem SGB XI, also der Pflegeversicherung. Es handelt sich hierbei um eine rein pflegerische Leistung, die zugelassene Pflegedienste selbstständig ohne das Hinzuziehen von ärztlichem Personal durchführen dürfen.

Mehr lesen →

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege richtet sich nach dem SGB V, also der Krankenversicherung. Es handelt sich eigentlich um ärztliche Tätigkeiten, die aber durch Ihren Arzt per Verordnung an einen zugelassenen Pflegedienst übertragen werden können.

Mehr lesen →

Wer zahlt häusliche Pflege?


Für die Übernahmen der Kosten in der häuslichen Pflege gibt es drei wichtige Leistungsträger: die Krankenkassen, die Pflegekassen und das Amt für Soziales.

  • Was zahlt die Krankenkasse?

    Die Krankenkasse finanziert die Behandlungspflegerischen Leistungen. Zur Genehmigung muss Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt Ihnen eine Verordnung für die Häusliche Krankenpflege ausstellen. Diese muss von Ihnen und von uns unterschrieben an Ihre Krankenkasse geschickt werden. Die Kosten werden von der Krankenkasse bis zur Kostenzusage oder -absage getragen. Bei einer Kostenzusage fallen für Sie folgende Zuzahlungskosten an: 


    • 10 € für jede Verordnung (in der Regel eine je Jahresquartal)
    • Jährlich 10 % der anfallenden Kosten innerhalb der ersten 28 Kalendertage nach erstmaliger ärztlicher Verordnung der Behandlungspflege

    Weitere Informationen sowie aktuelle Dokumente finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes. Oder sprechen Sie uns einfach an!

  • Was zahlt die Pflegekasse?

    Um von den Leistungen Ihrer Pflegekasse zu profitieren, brauchen Sie einen Pflegegrad. Wenn Sie aufgrund Ihrer körperlichen oder psychischen Verfassung glauben, dass Ihnen ein Pflegegrad zusteht, müssen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Diese wird den Medizinischen Dienst (früher Medizinischer Dienst der Krankenkassen, kurz MDK) beauftragen Sie in Hinblick auf das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit zu begutachten und zu entscheiden, ob Ihnen einer der fünf Pflegegrade zusteht. Erhalten Sie einen Pflegegrad, dann stehen Ihnen unter anderem folgende Leistungen zu: 


    Pflegegeld: Wenn Sie sich Ihre Pflege durch Privatpersonen sicherstellen lassen, wird Ihnen Ihre Pflegegkasse ein Pflegegeld in folgender Höhe auszahlen:


    • Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld
    • Pflegegrad 2: 316 € Pflegegeld
    • Pflegegrad 3: 545 € Pflegegeld
    • Pflegegrad 4: 728 € Pflegegeld
    • Pflegegrad 5: 901 € Pflegegeld

    Pflegesachleistungen: Wenn Sie ausschließlich einen Pflegedienst mit der Sicherstellung Ihrer Pflege beauftragen, kann dieser für die grundpflegerischen Hilfen bei Ihrer Pflegekasse s. g. Pflegesachleistungen geltend machen und Budgets maximal folgender Höhe abrechnen:


    • Pflegegrad 1: Keine Abrechnung von Pflegesachleistungen möglich
    • Pflegegrad 2: 724 € Pflegesachleistungen
    • Pflegegrad 3: 1363 € Pflegesachleistungen
    • Pflegegrad 4: 1693 € Pflegesachleistungen
    • Pflegegrad 5: 2095 € Pflegesachleistungen

    Kombinationsleistung: Sie können die Zuständigkeit für die Sicherstellung Ihrer Pflege auch zwischen Privatpersonen und einem Pflegedienst kombinieren. In diesem Fall kann der Pflegedienst seine erbrachten Leistungen bei Ihrer Pflegekasse abrechnen. Anschließend erhalten Sie ein Pflegegeld, welches um den prozentualen Anteil der durch den Pflegedienst abgerufenen Pflegesachleistungen reduziert ist.


    Informieren Sie sich gerne in unserer Preisliste.


    Man hört immer wieder den Satz „Die Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung“. Und dieser Satz stimmt! Sollten Sie einen Pflegedienst mit mehr Leistungen beauftragen, als dieser über die Pflegesachleistungen bei Ihrer Pflegekasse geltend machen kann, dann müssen Sie den nicht durch die Kasse getragenen Anteil an Pflegesachleistungen selbst tragen. Hier gibt es eine wichtige Ausnahme: Die Bezuschussung durch das Amt für Soziales. Zur Feststellung der finanziellen Unterstützung durch das Amt für Soziales wird Sie vor einer Kostenzusage der Pflegefachdienst der Stadt aufsuchen.

  • Was zahlt das Amt für Soziales?

    Sollte Ihr Pflegebedarf die Leistungsdeckelung Ihres Pflegegrades übersteigen und Sie sind nicht in der Lage die weitere notwendige Hilfe zu finanzieren, so können Sie beim Amt für Soziales Ihrer Stadt einen Antrag zur Kostenübernahme der notwendigen Pflege stellen. Wenn Sie das Amt für Soziales unterstützt, dann wird Sie, ähnlich wie bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst, der Pflegefachdienst der Stadt aufsuchen, welcher das angemessene Maß an Pflegeleistungen für Ihre Versorgung ermittelt. Die so festgestellten Ihnen zustehenden Pflegeleistungen kann ein Pflegedienst dann auch mit dem Amt für Soziales abrechnen. 


    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Düsseldorf.

Warum Klient*innen auf uns setzen

„Das Pflegeteam Rheinland übernahm aus dem Stand die Versorgung. In einem ausführlichen Gespräch konnten die wichtigsten Aufgaben und Probleme differenziert und kompetent erörtert werden.

Von Anfang an verstanden es die Mitarbeiter/innen, sich auf meinen Vaters einzustellen. Gleichzeitig gelang es ihnen, ein vertrauensvolles Verhältnis zu meiner Mutter aufzubauen.

Bei meinen Besuchen in Düsseldorf fand ich in allen Mitarbeiter/innen des Pflegeteams immer kompetente Ansprechpartner/innen vor, die sich sehr einfühlsam gegenüber meinen Eltern verhielten.

Hervorzuheben ist, dass ich auch „aus der Ferne“ sehr gut und zuverlässig über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten werde.“

Tochter von Herrn F.

aus Hassels

Unverbindlichen Rückruf vereinbaren!

Sie haben Fragen? Wann dürfen wir Sie anrufen?

Häusliche Pflege

Lea Stoffelen

Unsere Pflegedienstleiterin Lea Stoffelen hilft Ihnen gerne weiter.

0211 93 67 39 670
Share by: